Nützliche Hinweise zum Verkauf Ihrer privaten Immobilie

1. Preisfindung

Ermittlung des Marktwertes der Immobilie, anhand von Internetplattformen und Zeitungsinseraten.
Dabei ist folgendes zu beachten:

  • die Art und die Lage der Immobilie
  • die Grundstücksgröße
  • die Wohnfläche
  • der Ausstattungsstandard
  • das Baujahr
  • durchgeführte Renovierungen und Modernisierungen
  • mitverkauftes Inventar

2. Die Planung des Verkaufs

Es ist wichtig, den Verkauf vorher richtig zu planen. Unter Druck verkaufen zu müssen, birgt oft
die Gefahr, mit Verlust zu verkaufen. Nachfolgendes sollte beachtet werden:

  • Beschaffung der nötigen Unterlagen
  • Optimale Präsentation der Immobilie
  • Besichtigungen
  • Erreichbarkeit für Interessenten

3. Die Zusammenstellung wichtiger Unterlagen für die Bank

Ein Kaufinteressent benötigt zur Finanzierung der Immobilie durch die Bank folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug mit den Teilen I-III
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Grundrisse / Schnittzeichnungen
  • Wohn- / Nutzflächenberechnung
  • Rechnungen zu Abgaben (z. B. Abfall, Öl, Gas, Strom)
  • Renovierungs- / Sanierungsmaßnahmen (vollendete / anstehende)
  • Versicherungspolicen zum WohngebäudMietvertrag bei Vermietung
  • Baubeschreibung / Baugenehmigungen
  • Energieausweis
  • Lageplan / Liegenschaftskarte
  • Aktueller Grundsteuerbescheid

4. Werbemaßnahmen

Es ist wichtig, sich zu überlegen, welche Zielgruppe angesprochen werden soll. Dies kann man
auf verschiedene Art und Weise tun. Hier ein paar Möglichkeiten:

  • Zeitungsinserate
  • Internetportale
  • durch Mundpropaganda

5. Keine falschen Hoffnungen wecken

Realistisch bleiben beim Verkaufspreis, sowie bei der Beschreibung der Immobilie.
Das lässt sich auch gut durch Freunde und Bekannte, mithilfe deren Meinung durchführen.
Es ist wichtig, bei der Darstellung der Immobilie neutral zu bleiben.

6. Erreichbarkeit für Interessenten

für Kaufinteressenten immer erreichbar sein, telefonisch oder per E- Mail.

7. Verkaufsdauer

Planen Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie genügend Zeit ein. Bei einem Verkauf unter Zugzwang, kann man oft nur einen geringeren Preis erzielen. Es sollte aber ein zügiger Verkauf angestrebt werden, um einen höheren Preis zu erzielen. Man rechnet vom Vertragsabschluss bis zur Kaufpreiszahlung bzw. Besitzübergang ca. sechs bis zwölf Wochen.

8. Erste Kontaktaufnahme

Wenn sich Interessenten auf die Werbung melden, sollte man vorsichtig mit der Preisgabe eigener Angaben sein. Es ist wichtig sich Name, Adresse und Telefonnummer geben zu lassen und diese gegebenenfalls zu überprüfen.
Einige Angaben, die für den ersten Kontakt wichtig sind:

  • Anschrift der Immobilie
  • Größe Wohn- / Nutzfläche
  • Größe Grundstück
  • Renovierungsmaßnahmen / Modernisierungen
  • Baujahr auch von eventuellen Anbauten
  • Ausstattung (Fenster, Heizung, Dach)
  • Möglicher Übergabezeitpunkt

9. Erstes Telefonat

Nicht zu viele Auskünfte erteilen, sondern den Interessenten fragen, wonach er genau sucht. Detailinformationen erst bei einem persönlichen Termin preisgeben. Erst dann kann man einschätzen, ob der Interessent wirkliches Interesse zeigt.

  • Versendung des Exposés nur bei Interesse
  • Detailinformationen im persönlichen Gespräch
  • Keine Preisverhandlung vor Erstbesichtigung
  • Keine Zeiten angeben, an denen Sie nicht zu Hause sind (Einbruchsgefahr)

10. Präsentation der Immobilie

Präsentieren Sie Ihre Immobilie im besten Licht.
Homestyling für Ihre Immobilie

  • Außenanlagen herrichten (Rasen mähen, Einfahrt fegen, Gartenpflege)
  • Persönliche Dinge wegräumen
  • Für eine gute Ausleuchtung sorgen
  • Lüften
  • Betten, Decken, Handtücher ordentlich zusammenlegen
  • Top aufräumen und reinigen
  • Essensreste und -gerüche verbannen
  • Haustiere sollten nicht stören

11. Die Besichtigung

Der erste Eindruck ist der entscheidende und der letzte bleibt im Kopf. Dekorieren Sie Blumen im Eingangsbereich und beenden Sie die Besichtigung im schönsten Raum Ihrer Immobilie.
Ablauf der Besichtigung

  • Max. 30 Minuten sollte die Besichtigung dauern
  • In der obersten Etage beginnen
  • Von Etage zu Etage bis in das Erdgeschoss
  • Beenden Sie die Besichtigung im schönsten Raum
  • Beantworten Sie Fragen offen und ehrlich
  • Zu persönliche Fragen brauchen Sie nicht zu beantworten

12. Die Preisverhandlung

Bei der ersten Besichtigung sollte man auf Preisverhandlungen verzichten. Man wird oft danach gefragt, um sich zu vergewissern, ob eine Verhandlungsbereitschaft vorliegt.
Einige Tipps dazu:

  • Verweisen Sie auf Ihren Angebotspreis. Dieser wurde von Ihnen vorweg gut recherchiert.
  • Der Marktwert wurde genau analysiert und evtl. Modernisierungsarbeiten berücksichtigt.

13. Die Finanzierung

Bei fast jedem Immobilienkauf oder -verkauf wird die Finanzierung durch eine Bank realisiert.
Den Kaufpreis erhalten Sie dann von der finanzierenden Bank.
Die Prüfung der Bonität des Käufers ermöglicht dem Verkäufer eine realistische Einschätzung, ob der Käufer in der Lage sein wird, den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten (Grundbuchkosten, Notargebühren und Grunderwerbssteuer) vereinbarungsgemäß aufzubringen.
Das gilt es zu berücksichtigen:

  • Ablösung des eventuell eigenen Darlehens klären
  • Muss eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden?
  • Wie veranlasse ich die Löschung der Grundschuld?
  • Steht die Finanzierung des Interessenten?
  • Erst nach der schriftlichen Bestätigung der finanzierenden Bank den Notar beauftragen!

14. Die Haftung

Für alle Auskünfte, die Sie über Ihre Immobilie gegenüber dem Käufer erteilen, haften Sie. Prüfen Sie daher sorgfältig alle Unterlagen und Bedingungen.

15. Der Kaufvertag

Ein Kaufvertrag über eine Immobilie wird erst mit der Beurkundung durch den Notar wirksam. Der Notar muss unabhängig und unparteiisch sein. Seine Mitwirkung dient in erster Linie dem Schutz der Beteiligten, für die es fast immer um erhebliche wirtschaftliche Werte geht. Der Notar stellt nicht die Bonitätssolvenz des Käufers fest. Alle vertraglichen Bedingungen müssen vorab zwischen Verkäufer geklärt werden.
Unser Tipp für Sie:
Der Notar ersetzt keine Rechtsberatung! Er stellt lediglich die Rechtssicherheit des Vertrages fest und sorgt für den geordneten Übergang von der Zahlung zu Eigentumsübertragung!