Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Der Anspruch auf Provision bei Verkauf/Vermietung entsteht bei Erhalt des Exposés durch persönliche Übergabe, Versenden per Post, elektronischer Medien (z.B. E-Mail, Internet) oder durch mündliche Auskunft/Angebote des Maklers.
2. Die Provision wird fällig am Tag des Vertragsabschlusses. Dem Abschluss eines Vertrages steht gleich der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag oder Ausbietungsgarantievertrag.
3. Für die Entstehung der Provision und die Höhe des Provisionssatzes ist es ohne Bedeutung, ob das Geschäft durch Vermittlung oder durch Nachweis zustande gekommen ist.
4. Die Provision ist in allen Fällen vom Käufer zu zahlen und ist im Erwerberpreis nicht enthalten. Die Provision beträgt die im Exposé angegebene Höhe, berechnet aus dem Erwerberpreises, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Einräumung eines Vorkaufrechtes, Ankaufrechtes, Erbbaurechtes und in allen Fällen von Miete und Pacht gelten die ortsüblichen Sätze als vereinbart.
5. Sofern der Empfänger dieses Angebotes unmittelbar mit dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten in Verbindung tritt, ist unsere Firma zu benennen. Spätestens bei Abschluss des Vertrages ist unsere Firma hinzuzuziehen.
6. Dieses Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt und darf nur mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte ein Vertrag zustande, so erkennt Käufer bzw. Auftraggeber die Höhe der im Angebot angegebenen Provision an. Der Auftraggeber bzw. der Empfänger unseres Angebotes sowie der/die Bevollmächtigte/n hat/haben unsere Provision bzw. vereinbarte Vergütung auf für den Fall zu bezahlen, wenn ein anderer durch Weitergabe das angebotene Objekt käuflich erwirbt. Dies gilt auch ausdrücklich bei Eheleuten untereinander, wenn der andere Partner den Kauf tätigt.
7. Ist dem Auftraggeber die Verkäuflichkeit eines nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich und spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er eine fristgemäße Anzeige, erkennt er unsere weitere Tätigkeit als ursächlich für den Abschluss des Vertrages an.
8. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch ein anderes Objekt eines von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Schließlich wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
9. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag auf Grund auflösender Bedingungen erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag auf Grund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
10. Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilte Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen können wir keine Haftung übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf –und Vermietung sind vorbehalten. Alle in diesen Unterlagen gemachten Angaben stammen vom Eigentümer oder Dritten. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass wir für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine Gewähr übernehmen.